bAV bAV Testsieger betriebliche Altersvorsorge

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VORTEILE der bAV

Von der Zusage einer Betriebsrente können sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen profitieren. Für Arbeitgeber ist die Betriebsrente ein wichtiges personalwirtschaftliches Instrument:
Mit attraktiven Altersvorsorgemodellen können sie leichter qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewinnen und langfristig an sich binden. Daneben können Unternehmen steuerliche Vorteile nutzen und Lohnnebenkosten sparen.
Den Beschäftigten bietet eine Betriebsrente, gerade auch durch Entgeltumwandlung, folgende Vorteile:
• Sie ist für Arbeitnehmer einfach zu handhaben, weil ihnen der Arbeitgeber die Auswahl des Anbieters ebenso wie die Erledigung der Formalitäten abnimmt.
• Sie hat häufig ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, weil Abschluss- und Verwaltungskosten der Geldanlage auf eine größere Personengruppe verteilt werden können („Mengenrabatt“).
• Auch wenn Arbeitnehmer ihre Betriebsrente über Lohnumwandlung oder Gehaltsumwandlung selbst finanzieren, beteiligen sich die Arbeitgeber häufig zusätzlich an der betrieblichen Vorsorge ihrer Beschäftigten (das ist in vielen Tarifverträgen so vereinbart).
• Bei tariflichen Modellen sind die Leistungen meist speziell auf die jeweiligen Berufsrisiken zugeschnitten.
• Die Träger betrieblicher Altersvorsorge bieten häufig genau auf die Unternehmen zugeschnittene Tarife an, haben in der Regel besonders niedrige Verwaltungskosten und verzichten oft auf eine Abschlussgebühr.
• Entscheidend ist auch: Der Staat fördert den Aufbau von Betriebsrenten mit erheblichen Steuervorteilen und Beitragsersparnissen beziehungsweise durch Zulagen. Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur finanziell attraktiv, sie bietet auch umfangreiche Schutzmechanismen:

Die betriebliche Altersvorsorge

Der Schutz vor Insolvenz


Der Arbeitgeber muss für die Erfüllung der von ihm gegebenen Zusage auf Altersvorsorge einstehen. Geht er in Konkurs, gehen die Beschäftigten jedoch nicht leer aus. Je nach gewähltem Durchführungsweg sind die Rentenanwartschaften beziehungsweise die laufenden Betriebsrenten ehemaliger Mitarbeiter bei einer Art Treuhandstelle, dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), abgesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sorgt dann bei einer Insolvenz als unabhängige Institution für die Weiterzahlung der Betriebsrente.

Der Schutz vor Anrechnung bei Arbeitslosigkeit Betriebsrentenanwartschaften werden im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt. Das über den Betrieb gebildete Altersvorsorgekapital ist vor dem Zugriff Dritter geschützt und muss somit auch bei Arbeitslosigkeit nicht vorzeitig verwertet werden.

Der Schutz der Anwartschaften bei Arbeitsplatzwechsel Betriebsrentenzusagen sind an den Arbeitgeber gebunden. Das kann bei häufigem Arbeitgeberwechsel dazu führen, dass jeweils nur geringe Anwartschaften aufgebaut werden und am Ende des Arbeitslebens mehrere Einzelansprüche bestehen.
Dieses Hemmnis für den Aufbau einer Betriebsrente ist mit Wirkung zum 1. Januar 2005 weitgehend beseitigt worden.
Die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel (Portabilität) sind erheblich verbessert worden.
Im Einvernehmen der Beteiligten kann die Betriebsrentenanwartschaft künftig besser auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Bei Neuzusagen ab 2005 hat der Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel in bestimmten Grenzen das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen. Dieses Recht gilt innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt worden ist und das gebildete Kapital einen bestimmten Höchstbetrag (2007: 63.000 Euro) nicht übersteigt. Das Recht auf Mitnahme ist aus Vertrauensschutzgründen, aber auch aus Gründen der praktischen Durchführbarkeit auf Zusagen begrenzt, die seit dem 1. Januar 2005 erteilt werden.
Diese neuen Regelungen tragen den Ansprüchen einer mobilen Gesellschaft und den daraus resultierenden geänderten Erwerbsbiografien Rechnung. Im Einzelnen wirken sich die Neuregelungen bei der Portabilität wie folgt aus:
• Die Betriebsrente kann im Lauf des gesamten Erwerbslebens auf nur einem betrieblichen „Altersvorsorgekonto“ konzentriert werden.
• Das Problem, dass Anwartschaften aus lange zurückliegenden Arbeitsverhältnissen bei Rentenbeginn möglicherweise nicht mehr zu realisieren sind, wird verringert.
• Die Verwaltungskosten sinken, wenn nicht mehr viele kleine Anwartschaften nebeneinander bestehen und über Jahrzehnte fortgeführt werden müssen.
• Gerade für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigt der Anreiz, frühzeitig in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen, häufige Arbeitsplatzwechsel stehen dem Aufbau einer Betriebsrente nicht mehr entgegen.
• Die betriebliche Alterssicherung hatte wegen der bisher geringeren Flexibilität einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der privaten Altersvorsorge. Dieser wird aufgehoben und die zusätzliche Altersversorgung damit insgesamt gestärkt werden. (BMAS2007)

    Wichtige Überlegungen vor Planung der Altersvorsorge

    Bevor Sie sich aber mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen sollten Sie wichtige Bereiche Ihres Lebens absichern, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeit. Denn ohne ein solides Standbein steht Ihre Altersvorsorge auf wackeligen Beinen. mehr Informationen ...

Recht auf bAV

  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung aufzubauen.

  • Mit der betrieblichen Altersversorgung nutzen Sie die staatliche Förderung die Ihnen attraktive steuerliche Vorteile und ggf. Einsparungen bei den Sozialabgaben bietet.

  • Je mehr man verdient, desto mehr Geld fehlt im Rentenalter. Also braucht ein leitender Angestellter andere Vorsorgemöglichkeiten als ein Durchschnittsverdiener.

 

Betriebliche Altersvorsorge auf 5 Wegen

Pensionskasse

Der moderne Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen) Rechtsansprüche auf künftige finanzielle Leistungen zusichern.
mehr Informationen ... .

Direktversicherung

Der bekannteste Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Unterstützungskasse

Überdurchschnittlicher Vorsorgebedarf kann bedarfsgerecht durch eine Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe abgesichert werden. mehr Informationen ...

Direktzusage

Die Lösung für alle, die überdurchschnittlich verdienen, Ihre hohe Versorgungslücke schließen und von Steuervorteilen profitieren wollen. mehr Informationen ...

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