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Rürup Rente für Selbständige

Im Jahr 2005 führte der Staat die Rürup Rente ein. Zielgruppe sind vor allem die ungefähr vier Millionen Selbstständigen in der Bundesrepublik, die keinen Anspruch auf eine Riester-Rente haben. Bert Rürup, der Namensgeber der Altersvorsorge, ist Mitglied im Rat der Wirtschaftsweisen und berät die Bundesregierung in Fragen zur Fortentwicklung der Rentenversicherung. Der wahrscheinlich größte Unterschied zur bekannteren Riester-Rente liegt darin, dass der Staat bei Rürup keine Zulagen zahlt, sondern dass diese Form der Altersvorsorge nur steuerlich gefördert wird. Der Versicherte kann die Beiträge für die Rürup-Rente als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Und wer viele Steuern bezahlt, der hat auch umso mehr Vorteile. Ein Nicht-Verheirateter kann bis zu 20.000 Euro im Jahr geltend machen, wer verheiratet ist, sogar 40.000 Euro. Die Einzahler können die Beiträge aber erst im Jahr 2025 in voller Höhe geltend machen. Im Jahr 2008 zum Beispiel wurden maximal 66 Prozent als Sonderausgaben angerechnet. Die Rüruprente wird auch als Basisrente bezeichnet. Sie eignet sich als Altersvorsorge besonders für Menschen, die relativ viele Steuern zahlen, weil es sich dann besonders rechnet, die Beiträge zur Rürup-Rente von der Steuer abzusetzen. Besonders hoch sind die Renditechancen, wenn die Laufzeit des Vertrages eher kurz ist. Ein Selbständiger, der nur noch einige Jahre bis zum Rentenantritt arbeiten muss und relativ gut verdient, ist zum Beispiel ein idealer Kandidat für die Rürup-Rente. Aber auch für andere Selbstständige kann sich Rürup lohen, wenn sie damit rechnen, die Beiträge auch regelmäßig einzahlen zu können. Wer schon eine Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge hat, kann mit Rürup noch mehr Rücklagen für das Alter aufbauen. Bei einer Riester-Rente gibt es einen Höchsteinzahlbetrag, über den hinaus keine staatliche Förderung mehr möglich ist. Hier ist es sinnvoll, nur den höchsten staatlich geförderten Betrag einzuzahlen und für Sparbeiträge, die darüber hinaus gehen, noch eine Rürup-Rente abzuschließen. Jeder, der sich für eine Rürup-Rente entscheidet, muss sich aber darüber im Klaren sein, dass er genug verdienen muss, um ohne Unterbrechung einzahlen zu können. Zumindest in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss kann das Geld nämlich weg sein, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, regelmäßig einzuzahlen. 

 

Betriebliche Altersvorsorge auf 5 Wegen

Pensionskasse

Der moderne Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen) Rechtsansprüche auf künftige finanzielle Leistungen zusichern.
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Direktversicherung

Der bekannteste Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Unterstützungskasse

Überdurchschnittlicher Vorsorgebedarf kann bedarfsgerecht durch eine Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe abgesichert werden. mehr Informationen ...

Direktzusage

Die Lösung für alle, die überdurchschnittlich verdienen, Ihre hohe Versorgungslücke schließen und von Steuervorteilen profitieren wollen. mehr Informationen ...

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