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Deutsche müssten bis 77 arbeiten

Die Zahl ist absurd, aber es klingt zunächst heftig, denn nach Berechnung der UN müssten die Deutschen bis 77 arbeiten, wenn man das heutige Rentenniveau ohne Erhöhung der Beitragssätze und Steuern beibehalten will. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte jüngst betont, auch nach der Erhöhung des Rentenalters auf 67 sei man mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit noch nicht am Ende.

Arbeiten bis zum Alter von 77 Jahren ist natürlich absurd. Die Zahl zeigt aber, wie wenig wir die Lage im Griff haben und dass die 'Rente mit 67' nicht ausreicht. Weitere Experten sprechen sich für eine Anhebung auf 70 Jahre aus. Es ist längst klar, dass nur die Rente mit 70 langfristig Entlastung bringt. Nur, wenn sie bis 2030 eingeführt wird, sind größere Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen vermeidbar.

Die höhere Lebenserwartung ist dafür verantwortlich, denn wenn sie weiter so steigt wie in den vergangenen 30 Jahren, werden langfristig Renteneintrittsalter auch über 67 notwendig, sonst ist das System nicht bezahlbar. Wer länger Rente bezieht, muss auch länger einzahlen. (nz)

Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel

Die betriebliche Altersversorge kann seit dem Jahr 2005 bei Jobwechsel mitgenommen werden. Jetzt können Jobwechsler ihre Ansprüche auf eine Betriebsrente sehr viel leichter in die neue Firma mitnehmen.

Firmenchefs müssen das Kapital, das ein neuer Mitarbeiter in der Altersversorgung seines alten Betriebs angesammelt hat, in ihr Versorgungssystem übernehmen. Das Mitbringrecht gilt aber nur für Betriebsrenten von Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen, die ab 2005 vereinbart wurden und beim Jobwechsel schon unverfallbar sind. Nach dem Verlassen einer Firma hat ein Arbeitnehmer ein Jahr Zeit, die Übertragung zu regeln.

    Wichtige Überlegungen vor Planung der Altersvorsorge

    Bevor Sie sich aber mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen sollten Sie wichtige Bereiche Ihres Lebens absichern, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeit. Denn ohne ein solides Standbein steht Ihre Altersvorsorge auf wackeligen Beinen. mehr Informationen ...

Recht auf bAV

  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung aufzubauen.

  • Mit der betrieblichen Altersversorgung nutzen Sie die staatliche Förderung die Ihnen attraktive steuerliche Vorteile und ggf. Einsparungen bei den Sozialabgaben bietet.

  • Je mehr man verdient, desto mehr Geld fehlt im Rentenalter. Also braucht ein leitender Angestellter andere Vorsorgemöglichkeiten als ein Durchschnittsverdiener.

 

 

Betriebliche Altersvorsorge auf 5 Wegen

Pensionskasse

Der moderne Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen) Rechtsansprüche auf künftige finanzielle Leistungen zusichern.
mehr Informationen ... .

Direktversicherung

Der bekannteste Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Unterstützungskasse

Überdurchschnittlicher Vorsorgebedarf kann bedarfsgerecht durch eine Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe abgesichert werden. mehr Informationen ...

Direktzusage

Die Lösung für alle, die überdurchschnittlich verdienen, Ihre hohe Versorgungslücke schließen und von Steuervorteilen profitieren wollen. mehr Informationen ...

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