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Was heißt private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist ein Produkt aus dem Bereich der privaten Altersvorsorge, die von jedem freiwillig abgeschlossen werden kann. In Deutschland gibt es dabei zunächst die gesetzliche Rentenversicherung und jeder, der über einen bestimmten Zeitraum Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt hat, hat Anspruch auf eine gesetzliche Rente, wenn er ein bestimmtes Alter erreicht und weitere Voraussetzungen erfüllt. Allerdings basiert die gesetzliche Rente auf dem Umlageverfahren, was bedeutet, dass mit den eigenen Betragszahlungen einerseits Ansprüche auf die eigene Rente erworben und zeitgleich die aktuell ausbezahlten Renten finanziert werden. Eine steigende Lebenserwartung, eine stagnierende Geburtenrate oder Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit jedoch sind Faktoren, die sich negativ auf die Entwicklung des Rentenniveaus auswirken und heute davon ausgegangen werden muss, dass die Renten künftig deutlich sinken werden.

Vereinfacht erklärt ist es so, dass die Entwicklung dahin geht, dass die Anzahl der ausbezahlten Renten steigt, während die Einnahmen der gesetzlichen Rentenkasse sinken. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern und seine eigene Versorgungslücke, also die Differenz zwischen dem benötigten Einkommen zur Absicherung seines Lebensstandards und dem tatsächlich verfügbaren Einkommen im Alter, zu schließen, kann eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden. Das Prinzip der privaten Rentenversicherung besteht darin, während der Ansparphase ein Guthaben zu bilden, das im Alter als zusätzliches Einkommen ausbezahlt wird. Dabei werden verschiedene Varianten der Rentenversicherung angeboten, die sich im Wesentlichen in klassische private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Anlageprodukte mit staatlicher Förderung und in die betriebliche Altersvorsorge teilen. Die klassische Privatrentenversicherung ähnelt einer Lebensversicherung, allerdings mit dem Unterschied, dass die Rentenversicherung auf den Erlebensfall und weniger auf eine Todesfallleistung fokussiert ist. Während der Ansparphase zahlt der Versicherte Beiträge ein, die verzinslich angespart und im Alter als monatliche Zusatzrente oder als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt werden.

Im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung werden die einbezahlten Beiträge in Wertpapieren angelegt. Hier kann eine höhere Rendite erzielt werden, allerdings ergibt sich die nicht garantierte Versicherungsleistung bei Vertragsablauf rein aus der Entwicklung der Anlagepapiere. Die Riester- und die Rürup-Rente sowie Sparpläne, die auf vermögenswirksamen Leistungen basieren, gehören in die Produktgruppe mit staatlicher Förderung, wobei sich diese in Steuervorteilen und unter bestimmten Voraussetzungen auch staatlichen Zulagen äußert. Der Vorteil dieser Produkte liegt unter anderem in ihrer Pfändungs- und Hartz-IV-Sicherheit, allerdings können sie als Produkte rein für die eigene Altersvorsorge nicht vorzeitig verkauft, beliehen und im Regelfall auch nicht vererbt werden. Die betriebliche Altersvorsorge basiert auf Entnahmen des Lohns des Arbeitsnehmers, die vom Arbeitgeber entsprechend angelegt werden. 

 

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