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bAV Testsieger.de - Informationen zu Pensionsfonds

Durch die Rentenreform wurde zum 01.01.2002 der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg eingeführt. Er ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der von einem Arbeitgeber oder branchenübergreifend gegründet werden kann. Er zahlt lebenslange Altersrenten in Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Versorgungszusagen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, das Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrisiko abzusichern. Er kann in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsvereins betrieben werden. Er unterliegt der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen.
Finanziert wird der Pensionsfonds durch Zuwendungen vom Arbeitgeber, die als Betriebsausgaben abgezogen werden können und/oder Gehaltsumwandlungen.


Im Vergleich zu den bestehenden Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ähnelt der Pensionsfonds am ehesten der Pensionskasse. Daher wird er bis auf wenige Ausnahmen der Pensionskasse gleich gestellt. Somit gelten meist die gleichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wie für Pensionskassen.
Ein zentrales Wesensmerkmal des Pensionsfonds ist die gesetzlich vorgegebene Freiheit, bei der Kapitalanlagepolitik. Pensionsfonds sollen eine liberalere, d.h. risikobehaftete Politik betreiben können als Pensionskassen und Direktversicherungen. Den größeren Renditechancen steht jedoch ein größeres Risiko gegenüber. Dieses höhere Risiko ist über den Pensions-Sicherungs-Verein aG gegen Insolvenz abzusichern.


Für den Erhalt der Zulage und die steuerliche Förderung durch Sondersausgabenabzug gilt das Gleiche wie bei der Pensionskasse.

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    Wichtige Überlegungen vor Planung der Altersvorsorge

    Bevor Sie sich aber mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen sollten Sie wichtige Bereiche Ihres Lebens absichern, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeit. Denn ohne ein solides Standbein steht Ihre Altersvorsorge auf wackeligen Beinen. mehr Informationen ...

Recht auf bAV

  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung aufzubauen.

  • Mit der betrieblichen Altersversorgung nutzen Sie die staatliche Förderung die Ihnen attraktive steuerliche Vorteile und ggf. Einsparungen bei den Sozialabgaben bietet.

  • Je mehr man verdient, desto mehr Geld fehlt im Rentenalter. Also braucht ein leitender Angestellter andere Vorsorgemöglichkeiten als ein Durchschnittsverdiener.

Betriebliche Altersvorsorge auf 5 Wegen

Pensionskasse

Der moderne Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen) Rechtsansprüche auf künftige finanzielle Leistungen zusichern.
mehr Informationen ... .

Direktversicherung

Der bekannteste Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Unterstützungskasse

Überdurchschnittlicher Vorsorgebedarf kann bedarfsgerecht durch eine Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe abgesichert werden. mehr Informationen ...

Direktzusage

Die Lösung für alle, die überdurchschnittlich verdienen, Ihre hohe Versorgungslücke schließen und von Steuervorteilen profitieren wollen. mehr Informationen ...

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