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bAV Testsieger.de - Informationen zur Direktzusage

Direktzusage (Pensionszusage)

Die bisher gebräuchlichste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktzusage auch Pensionszusage genannt. Kennzeichnen ist, dass dem Arbeitnehmer unmittelbar Ansprüche gegen das Unternehmen als Träger der Altersversorgung eingeräumt werden. Die Versorgung kann auch auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. leitende Angestellte) beschränkt werden.
Die Pensionszusage muss nicht auf Rentenzahlungen aufbauen, sie kann auch Kapitalleistungen vorsehen.
Dem Arbeitgeber obliegt die Finanzierung der Versorgungsleistungen, die in der Regel während der Anwartschaftszeit über Pensionsrückstellungen erfolgt. Bei der Anlage von Deckungsmitteln gibt es keine Beschränkungen. Die Mittel können also im Betrieb investiert werden, zum Abschluss einer Rückdeckungsversicherung zur Leistungserfüllung verwendet werden oder in Fonds angelegt werden.

Für den Fall der Insolvenz sind unverfallbare Versorgungsanwartschaften und laufende Renten aus der Direktzusage vom Unternehmen beim Pensions-Sicherungs-Verein aG zu sichern. Für den Arbeitgeber besteht generell eine Passivierungspflicht, d.h. Pensionsrückstellungen müssen bei Erteilung einer Versorgungszusage (frühestens ab dem vollendeten 30. Lebensjahr des Mitarbeiters) gebildet werden. Die Beiträge sind lohn- und einkommenssteuerfrei. Erst wenn sie 4% der Beitragsbemessungsgrenze übersteigen werden Sozialversicherungsabgaben fällig. Diese Regelung gilt allerdings nur noch bis 2008. Die Leistungen werden unter Beachtung des Versorgungsfreibetrages (40% der Leistung, maximal 3.072 EUR) voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Bei der Direktzusage ist eine Riester-Förderung nicht möglich.

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Insolvenzsicherung

Auch wenn der Arbeitgeber Konkurs anmeldet, muss die Zahlung der betrieblichen Altersversorgung gesichert sein. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig (insolvent), übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) die Zahlung der Renten.

Der PSV wurde 1974 in Köln von den Arbeitgeberverbänden, dem Bundesverband der deutschen Industrie und dem Verband der Lebensversicherungsunternehmen e.V. gegründet.
Als aufsichtspflichtiges Versicherungsunternehmen unterliegt der PSV der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. Über den PSV werden laufende Betriebsrenten und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften insolvenzgesichert. Bei Insolvenz eines Unternehmens, das einen sicherungspflichtigen Weg der betrieblichen Altersversorgung gewählt hat, übernimmt der PSV dessen Rentenverpflichtungen. Uneingeschränkt insolvenzsicherungspflichtig sind die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse. Leistungen, die über eine Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung gewährt werden, sind grundsätzlich nicht sicherungspflichtig. Hier ist die Insolvenzsicherung implizit über das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt.

Die Mittel zur Finanzierung der Leistungen des PSV werden durch Beiträge der Unternehmen aufgebracht, die selbst sicherungspflichtige Formen für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung gewählt haben. Es besteht eine Beitragspflicht dieser Unternehmen gegenüber dem PSV. Der Arbeitgeber hat daher dem PSV das Bestehen einer versicherungspflichtigen Altersversorgung innerhalb von 3 Monaten zu melden.
Der Beitragssatz ist im hohen Maße von der Zahl der Insolvenzen abhängig. Es kann daher durchaus vorkommen, dass durch die Insolvenz eines großen Unternehmens der Beitragssatz für alle Unternehmen in der Solidargemeinschaft stark erhöht wird.

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    Wichtige Überlegungen vor Planung der Altersvorsorge

    Bevor Sie sich aber mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen sollten Sie wichtige Bereiche Ihres Lebens absichern, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeit. Denn ohne ein solides Standbein steht Ihre Altersvorsorge auf wackeligen Beinen. mehr Informationen ...

Betriebliche Altersvorsorge auf 5 Wegen

Pensionskasse

Der moderne Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen) Rechtsansprüche auf künftige finanzielle Leistungen zusichern.
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Direktversicherung

Der bekannteste Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Unterstützungskasse

Überdurchschnittlicher Vorsorgebedarf kann bedarfsgerecht durch eine Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe abgesichert werden. mehr Informationen ...

Direktzusage

Die Lösung für alle, die überdurchschnittlich verdienen, Ihre hohe Versorgungslücke schließen und von Steuervorteilen profitieren wollen. mehr Informationen ...

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