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bAV Vergleich zur betrieblichen Altersvorsorge
Um den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge kommt man angesichts des sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus nicht herum, denn kaum etwas ist so wichtig geworden wie die finanzielle Absicherung des Alters. Besonders vorteilhaft geht das mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die vom Staat zusätzlich gefördert wird. Arbeitnehmern und Arbeitgebern fehlen oft Informationen über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und deren Möglichkeiten. Dabei bietet diese Altersvorsorgeform über den Betrieb oder Arbeitgeber eine optimale Ergänzung zu einer privaten Altersvorsorge. Bei der bAV kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er z.B. Teile seines Einkommens zur Altersvorsorge umwandeln lassen möchte (z.B. durch Umwandlung von Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in die betriebliche Altersvorsorge / Rente) oder aber andere Sonderleistungen, wie z.B. bisherige Vermögenswirksame Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge / Rente nutzen möchte. Jetzt die staatliche Förderung nutzen und kostenlos und unverbindlich einen bAV Vergleich anfordern Recht auf bAVJeder Arbeitnehmer hat das Recht sich eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Mit der betrieblichen Altersversorgung nutzen Sie die staatliche Förderung die Ihnen attraktive steuerliche Vorteile und ggf. Einsparungen bei den Sozialabgaben bietet. Je mehr man verdient, desto mehr Geld fehlt im Rentenalter. Also braucht ein leitender Angestellter andere Vorsorgemöglichkeiten als ein Durchschnittsverdiener. Betriebliche Altersvorsorge auf 5 Wegen
PensionskasseDer moderne Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ... PensionsfondsPensionsfonds sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen) Rechtsansprüche auf künftige finanzielle Leistungen zusichern. DirektversicherungDer bekannteste Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ... UnterstützungskasseÜberdurchschnittlicher Vorsorgebedarf kann bedarfsgerecht durch eine Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe abgesichert werden. mehr Informationen ... DirektzusageDie Lösung für alle, die überdurchschnittlich verdienen, Ihre hohe Versorgungslücke schließen und von Steuervorteilen profitieren wollen. mehr Informationen ...
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