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bAV Testsieger.de - Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge

Ist die betriebliche Altersvorsorge Sinnvoll?

Tatsache ist, dass nur wenige Arbeitgeber und Arbeitnehmer überhaupt über die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge informiert sind. Die meisten Unternehmer oder Kunden lehnen bereits von vornherein einen Beratungstermin ab, weil Sie die betriebliche Altersvorsorge, in den meisten Fällen, als reine "Versicherungspolice" sehen. Der anfängliche Aufwand für eine solide Vermögensanalyse ist den Unternehmern oder dem Kunden meist schon zu aufwendig. Dabei ist eine Vermögensanalyse von enormem persönlichem Vorteil. In erster Linie geht es nicht um Auflistung geschlossener Versicherungspolicen, sondern um die genaue Darstellung der eigenen Vermögensverhältnisse. Wesentlich fließen in der Analyse auch die tatsächlichen Wünsche und Ziele für die Zukunft des Kunden hier mit ein. Eine Analyse bei einem professionellen Berater auf dem freien Markt, kann mehrere hundert Euro kosten. Diesen Dienst stellen wir kostenlos zur Verfügung. Mit der Vermögensanalyse lässt sich schnell deutlich machen, wo die tatsächliche Haushaltsbelastung liegt. So ist es für einen ausgebildeten Berater nur noch ein leichtes ein Angebot zu stellen. Besonders steht die private Rentenversorgung im Interesse, denn hier lässt sich in Kombination einer Optimierung mit einem Krankenkassenwechsel, Versicherungvergleich und der Einbindung der eigenen Vermögenswirksamen Leistung zuzüglich einer betrieblichen Altersvorsorge, enorme Ersparnisse auflisten. Der beste Ansatz, ist immer noch das Steuersparersparnis.

In einem einfachen Vergleich für die Altersvorsorge, werden die selbstsprechenden Vorteile sichtbar. Im Rechenbeispiel nehmen wir einen unverheirateten 25 jährigen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gesamtbruttogehalt von 1.540,00 Euro (inkl. VwL). Bislang setzt der 25 jährige auf eine zu 40,00 Euro arbeitgeberfinanzierte Vermögenswirksame Leistung im Monat. Er ist im Beispiel, bei der AOK mit einem Beitragssatz von 15,8% (Stand: 03.2007) krankenversichert. Die monatliche Nettoauszahlung liegt für den 25 jährigen Arbeiter bei ca. 1.008,78 Euro mit einer Vermögensbildung von 40,00 Euro im Monat (VwL). Der 25 jährige wechselt nun im Rahmen seiner Optimierung zum nächst möglichen Termin, in eine güstigere Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 12,3% (Stand: 03.2007). Die bereits bestehende Vermögenswirksame Leistung in Höhe von 40,00 Euro zzgl. dem monatlichen Ersparnis aus dem Krankenkassenwechsel von 56,58 Euro und die steuerlichen Ersparnisse aus dem neuen Gesamt-Bruttogehalt von 1.451,36 Euro (exkl. VwL) werden in die abzuschließende betriebliche Altersvorsorge umgeleitet. Der Nettobetrag bleibt weiterhin bei 1.008,78€ jedoch die monatliche Vermögensbildung liegt anstatt, wie bei zuvor bei 40,00 Euro nun bei 146,96 Euro Altersvorsorge. Der 25 jährige Arbeiter optimiert in Form einer Altersvorsorge um monatlich 106,96 Euro ohne nur einen weiteren Euro hinzuzuzahlen.

Die Ersparnis durch die Krankenkassenoptimierung kann sich durch eine Erhöhung des Beitragssätzes auf den Nettolohn auswirken. Durch die Möglichkeit der freien Wahl der Krankenkasse, hat man aber wiederum die Möglichkeit in eine andere günstigere Kasse zu wechseln.

Zudem liegt noch ein nicht unerhebliches Sparpotenzial im Bereich der vorhandenen Versicherungen. Durch eine Günstigerprüfung können hier leicht noch mehrere 100€ zusammenkommen um für die immer wichtiger werdene Altersvorsorge eingesetzt zu werden!

Der Arbeitgeber erzielt neben dem betrieblichen Steuervorteil, sprich Umwandlung in tatsächliche Ausgaben, auch den Vorteil stärker motivierter Mitarbeiter.

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Betriebsrente

Die Betriebsrente ist eine weitere Säule der Altersversorgung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Eine betriebliche Altersvorsorge bieten vor allem große Unternehmen mit vielen Angestellten an. Allerdings ist hier die Tendenz bereits zurückgegangen. In Zeiten, in denen über hohe Lohnnebenkosten diskutiert wird, werden auch freiwillige Leistungen in der Privatwirtschaft seltener.

Das heißt aber nicht, dass Sie der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt sind. Die Zusage vom Arbeitgeber zur Zahlung einer Betriebsrente ist bindend. Sie kann also nicht nach Lust und Laune oder bei schlechter Wirtschaftslage wieder gestrichen werden. Es ist jedoch möglich, dass für Neueinsteiger in einem Betrieb keine Betriebsrente mehr zugesagt wird. In diesem Fall empfiehlt es sich besonders, z. B. durch die Riester-Rente zusätzlich private, vom Staat geförderte Vorsorge zu treffen. Übrigens kann auch die betriebliche Altersvorsorge durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit im Rahmen der Riester-Rente gefördert werden.

Durch die Rentenreform 2002 soll die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver werden. Die Grundlagen für betriebliche Altersrenten sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Sieht der Tarifvertrag eine Betriebsrente vor, so müssen mindestens die mit diesem Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen erfüllt sein. Hierzu gehören insbesondere

  • die der Ansprüche,
  • die Anpassungspflicht der Bezüge,
  • die Insolvenzsicherung (was ist, wenn der Arbeitgeber irgendwann nicht mehr existiert?) und
  • die Möglichkeit einer Abfindung.

 

Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

  • die Direktversicherung
  • betriebliche Pensionszusagen (Direktzusage)
  • Unterstützungs- und Pensionskassen
  • seit 01.01.2002 die Pensionsfonds

Durch Gehaltsumwandlung ist es dem Arbeitnehmer möglich, sich an den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Dies bringt ihm und dem Arbeitgeber einige Vorteile. Ab 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eine gesonderte Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VbL).

Erkundigen Sie sich nach Ihren Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat!

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Recht auf bAV

  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung aufzubauen.

  • Mit der betrieblichen Altersversorgung nutzen Sie die staatliche Förderung die Ihnen attraktive steuerliche Vorteile und ggf. Einsparungen bei den Sozialabgaben bietet.

  • Je mehr man verdient, desto mehr Geld fehlt im Rentenalter. Also braucht ein leitender Angestellter andere Vorsorgemöglichkeiten als ein Durchschnittsverdiener.

Betriebliche Altersvorsorge auf 5 Wegen

Pensionskasse

Der moderne Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen) Rechtsansprüche auf künftige finanzielle Leistungen zusichern.
mehr Informationen ... .

Direktversicherung

Der bekannteste Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...

Unterstützungskasse

Überdurchschnittlicher Vorsorgebedarf kann bedarfsgerecht durch eine Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe abgesichert werden. mehr Informationen ...

Direktzusage

Die Lösung für alle, die überdurchschnittlich verdienen, Ihre hohe Versorgungslücke schließen und von Steuervorteilen profitieren wollen. mehr Informationen ...




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