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bAV Testsieger.de - Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Ist die betriebliche Altersvorsorge Sinnvoll?Tatsache ist, dass nur wenige Arbeitgeber und Arbeitnehmer überhaupt über die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge informiert sind. Die meisten Unternehmer oder Kunden lehnen bereits von vornherein einen Beratungstermin ab, weil Sie die betriebliche Altersvorsorge, in den meisten Fällen, als reine "Versicherungspolice" sehen. Der anfängliche Aufwand für eine solide Vermögensanalyse ist den Unternehmern oder dem Kunden meist schon zu aufwendig. Dabei ist eine Vermögensanalyse von enormem persönlichem Vorteil. In erster Linie geht es nicht um Auflistung geschlossener Versicherungspolicen, sondern um die genaue Darstellung der eigenen Vermögensverhältnisse. Wesentlich fließen in der Analyse auch die tatsächlichen Wünsche und Ziele für die Zukunft des Kunden hier mit ein. Eine Analyse bei einem professionellen Berater auf dem freien Markt, kann mehrere hundert Euro kosten. Diesen Dienst stellen wir kostenlos zur Verfügung. Mit der Vermögensanalyse lässt sich schnell deutlich machen, wo die tatsächliche Haushaltsbelastung liegt. So ist es für einen ausgebildeten Berater nur noch ein leichtes ein Angebot zu stellen. Besonders steht die private Rentenversorgung im Interesse, denn hier lässt sich in Kombination einer Optimierung mit einem Krankenkassenwechsel, Versicherungvergleich und der Einbindung der eigenen Vermögenswirksamen Leistung zuzüglich einer betrieblichen Altersvorsorge, enorme Ersparnisse auflisten. Der beste Ansatz, ist immer noch das Steuersparersparnis. Der Arbeitgeber erzielt neben dem betrieblichen Steuervorteil, sprich Umwandlung in tatsächliche Ausgaben, auch den Vorteil stärker motivierter Mitarbeiter. Hier kostenlosen Vergleich zur betrieblichen Altersvorsorge anfordern
BetriebsrenteDie Betriebsrente ist eine weitere Säule der Altersversorgung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Eine betriebliche Altersvorsorge bieten vor allem große Unternehmen mit vielen Angestellten an. Allerdings ist hier die Tendenz bereits zurückgegangen. In Zeiten, in denen über hohe Lohnnebenkosten diskutiert wird, werden auch freiwillige Leistungen in der Privatwirtschaft seltener. Das heißt aber nicht, dass Sie der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt sind. Die Zusage vom Arbeitgeber zur Zahlung einer Betriebsrente ist bindend. Sie kann also nicht nach Lust und Laune oder bei schlechter Wirtschaftslage wieder gestrichen werden. Es ist jedoch möglich, dass für Neueinsteiger in einem Betrieb keine Betriebsrente mehr zugesagt wird. In diesem Fall empfiehlt es sich besonders, z. B. durch die Riester-Rente zusätzlich private, vom Staat geförderte Vorsorge zu treffen. Übrigens kann auch die betriebliche Altersvorsorge durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit im Rahmen der Riester-Rente gefördert werden. Durch die Rentenreform 2002 soll die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver werden. Die Grundlagen für betriebliche Altersrenten sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Sieht der Tarifvertrag eine Betriebsrente vor, so müssen mindestens die mit diesem Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen erfüllt sein. Hierzu gehören insbesondere
Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
Durch Gehaltsumwandlung ist es dem Arbeitnehmer möglich, sich an den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Dies bringt ihm und dem Arbeitgeber einige Vorteile. Ab 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eine gesonderte Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VbL). Erkundigen Sie sich nach Ihren Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat! Hier kostenlosen Vergleich zur betrieblichen Altersvorsorge anfordern
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