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Steuern und Altersvorsorge
Viele Sparer zahlen die Beiträge zur Altersvorsorge vom eigenen Bankkonto. Das hat den Nachteil, dass das Geld bereits mit Steuern und Abgaben belastet wurde.
Prüfen Sie deshalb unbedingt die Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung, denn damit können Sie hohe Ersparnisse erzielen.
Das Prinzip der Gehaltsumwandlung ist übrigens denkbar einfach:
Direkt vom Gehalt (Direktversicherung)
Bei der Gehaltsumwandlung wird Ihre Altersvorsorge nicht vom Girokonto, sondern direkt von Ihrem Lohn oder Gehalt aus bespart. Man nennt die Gehaltsumwandlung deshalb auch Direktversicherung.
Steuer- und Abgabenvorteile
Die Beiträge zur Gehaltsumwandlung bleiben immer komplett steuerfrei. Dadurch erhalten Sie also einen Steuervorteil, der je nach Familienstand unterschiedlich hoch sein wird. Zudem werden die Beiträge zur Gehaltsumwandlung bis zum Jahr 2009 komplett frei gestellt von den Abgaben zu allen gesetzlichen Sozialversicherungen.
Arbeitgeberleistungen
Oft ist der Arbeitgeber auch bereit, einen Teil der Beiträge zu übernehmen, was die Rendite zusätzlich verbessert. Wenn Ihr Chef die Beiträge sogar ganz übernimmt, entfallen darauf auch über das Jahr 2008 hinaus die Sozialversicherungsabgaben.
Was Sie dafür tun müssen
Sie brauchen zunächst die Zustimmung Ihres Arbeitgebers, denn schließlich muss der später auch die Beiträge überweisen. Grundsätzlich ist er dazu sogar verpflichtet - sofern er nicht selbst eine betriebliche Vorsorge (z.B. über eine Pensionskasse) anbietet.
Sparkombinationen
Die Gehaltsumwandlung ist nur in Verbindung mit Lebens- oder Rentenversicherungen möglich. Auch die meisten Fonds-Policen oder Investmenfonds sind erlaubt. Sie sollten hier eher britische Rentenversicherungen oder Fondsgebundene Policen bevorzugen.
Eine Gehaltsumwandlung senkt Ihre Kosten und macht die eigene private Altersvorsorge dadurch leichter finanzierbar. Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Kapitel Gehaltsumwandlung.
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Recht auf bAV
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Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung aufzubauen.
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Mit der betrieblichen Altersversorgung nutzen Sie die staatliche Förderung die Ihnen attraktive steuerliche Vorteile und ggf. Einsparungen bei den Sozialabgaben bietet.
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Je mehr man verdient, desto mehr Geld fehlt im Rentenalter. Also braucht ein leitender Angestellter andere Vorsorgemöglichkeiten als ein Durchschnittsverdiener.
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Betriebliche Altersvorsorge auf 5 Wegen

Pensionskasse
Der moderne Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen) Rechtsansprüche auf künftige finanzielle Leistungen zusichern.
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Direktversicherung
Der bekannteste Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen. mehr Informationen ...
Unterstützungskasse
Überdurchschnittlicher Vorsorgebedarf kann bedarfsgerecht durch eine Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe abgesichert werden. mehr Informationen ...
Direktzusage
Die Lösung für alle, die überdurchschnittlich verdienen, Ihre hohe Versorgungslücke schließen und von Steuervorteilen profitieren wollen. mehr Informationen ... |